AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen- und Teilnahmebedingungen
Onlineberatungen und Abschluss Beratungsvertrag
Mit der Buchung eines Termins zur Onlineberatung und automatisierten Bestätigung durch die Unternehmensberatung Tanja Ebbing ist der Beratungsvertrag zustande gekommen. Sie erhalten die Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist. Ein gebuchter Termin kann nicht storniert werden. Auch wenn der Termin vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommen wird, erfolgt keine Gutschrift der Rechnung oder Rückzahlung. Auftraggeber der Onlineberatungen sind ausschließlich selbständig Tätige Unternehmer oder Freiberuflicher.
Die Beratungsleistung wird sofort an dem gebuchten Termin ad-hoc erbracht. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung. Die Beratungsleistung kann telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt werden. Die Einladung hierzu erfolgt vom Auftragnehmer. Die technischen Voraussetzungen auf Seiten des Auftraggebers sind von diesem zu erfüllen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Der Auftragenehmer ist verpflichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen.
Der Berater führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemeiner branchenspezifischer Grundsätze und allgemein anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze durch. Alle Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, eine Gewährleistung für den Inhalt solcher Empfehlungen und Prognosen übernimmt der Auftragnehmer nicht.
Soweit die Leistung des Auftragnehmers mit Mängeln behaftet ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf deren Beseitigung. Er kann zunächst Nachbesserung verlangen. Kann der Mangel durch wiederholte Nachbesserung nicht beseitigt werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich der mangelhaften Leistung vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Der Anspruch auf Ersatz von Kosten, die zur Herstellung der ordnungsgemäßen Leistungen anfallen, ist für beide Seiten ausgeschlossen.
Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler etc.) in Notizen, Protokollen, Berechnungen etc. können von dem Auftraggeber jederzeit berichtigt werden, auch gegenüber Dritten. Ein Anspruch auf Beseitigung solcher offensichtlicher Mängel ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden.
Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Daraus resultierende Ansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.
Der Berater haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur dann, wenn er oder seine Mitarbeiter die Schäden durch eine mangelhafte Durchführung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist nach § 638 BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren.
Die Gesamtberatung setzt eine enge Zusammenarbeit mit dem Kunden voraus. Der Kunde verpflichtet sich daher, den Berater nach Kräften zu unterstützen, ihm insbesondere auch alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Unterlagen rechtzeitig zu überlassen sowie von allen sonstigen Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung von Bedeutung sein können.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für eine fristgerechte Bearbeitung, wenn die Unterlagen nicht spätestens eine Woche vor Ablauf der jeweiligen Frist eingehen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für unvollständige oder unrichtig erstellte Dokumente, sofern die Unrichtigkeit auf Angaben des Auftraggebers beruht und vom Auftragnehmer nicht zu verantworten ist. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die Inhalte bei ihm liegen. Die gemachten Angaben werden als wahr und vollständig zugrunde gelegt.
Zur Klärung aller das Projekt betreffenden Fragen ist dem Auftragnehmer ein Ansprechpartner zu benennen, welcher zur Beantwortung der sich stellenden Fragen und der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen verantwortlich und entscheidungsbefugt ist.
Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass bestimmte Umstände subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 StGB darstellen, sofern der Auftraggeber beabsichtigt, bezüglich seines Vorhabens und dieser Beratung öffentliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Förderrichtlinien.
Der Auftraggeber wird daraufhin gewiesen, dass die Vergabe öffentlicher Mittel ausschließlich im Ermessen der Bewilligungsstelle liegt. Generell gilt, dass ein Rechtsanspruch auf Fördermittel nicht besteht. Daher übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass die zustellenden Anträge auf Fördermittel bewilligt werden
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sein Beratungsprojekt mit seinem Namen als Referenzprojekt oder als Praxisartikel im Internet z.B. auf der Website von Ebbing Unternehmensberatung oder Social Media veröffentlicht wird. Sollten im Verlauf der Beratungszeit Fotos oder Videos vom Auftraggeber angefertigt wurden, erklärt sich dieser damit einverstanden, dass diese ebenfalls im Internet z.B. auf der Website von Ebbing Unternehmensberatung sowie in den sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram, YoutTube, Xing, LinkedIn oder Pinterest) veröffentlicht werden, sofern er nicht innerhalb der Beauftragung bis zu 14 Tagen nach Zugang des Abschlussberichtes schriftlich per Post per Einschreiben widersprochen hat.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Betreiber der sozialen Medien ihren Sitz teilweise in einem Land außerhalb des Gebietes der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, insbesondere in den USA und dass diese Länder nicht der DSGVO unterliegen
Seminare und Veranstaltungen
Mit der Anmeldung zum Seminar wird die Seminargebühr in voller Höhe zur sofortigen Zahlung fällig. Der Seminarplatz wird mit Zahlungseingang reserviert. Die Seminarleiterin ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Stornierung des Seminares mit einer Frist bis zu 7 Tagen zur Zahlung aufzufordern und bei erfolglosem Verstreichen der Frist das Seminar gegen Berechnung der Entschädigung in Höhe von 1.000,-- Euro zzgl. MWST zu stornieren.
Seminarstornierungen sowie Umbuchungen von Seminaren können gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 250,-- Euro zzgl. MWST bis zu zehn Wochen vor Seminarbeginn vorgenommen werden. Bei Stornierungen und Umbuchen von Seminaren von weniger als 10 Wochen vor Seminarbeginn wird der Seminarpreis in voller Höhe fällig. Die Seminarstornierung ist schriftlich vorzunehmen und per Post zu versenden.
Für Veranstaltungen, deren Ticket über einen Ticketshop verkauft werden, gelten besondere Bedingungen. Eine Stornierung der Tickets bzw. der Kosten ist nicht möglich, sofern es sich um einen selbständigen Kunden bzw. Unternehmer handelt.
Kann der frei gewordene Platz durch die Seminarleiterin kurzfristig besetzt werden, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 250,-- Euro zzgl. MWST erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird .Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind direkt mit dem Hotel abzurechnen.Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms sowie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden.
Ausschließlich die angemeldeten Personen haben einen Anspruch auf Teilnahme an den Seminaren bzw. Webinaren. Sollte sich herausstellen, dass weitere Personen unberechtigt Zugang zur Schulung hatten, wird in Höhe der jeweiligen Seminargebühr zzgl. weiterer Schadensersatz wegen einem Verstoß gegen die DSGVO fällig und der Person berechnet, die den Zugang ermöglicht hat.
Die Seminarleiterin ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Erkrankung des Trainers oder zu geringer Teilnehmerzahl gegen volle Erstattung der bereits gezahlten Seminargebühr abzusagen oder einen neuen Termin festzulegen.
Weiterhin ist die Seminarleitern berechtigt, das Konzept der Ausbildung zum Berater für KMU-Fördermittel an die Anzahl der Teilnehmer verhältnismäßig anzupassen:
- Reduzierung der Seminartage bis zu 3 Tagen bei Anmeldung von 1 Person
- Reduzierung der Seminartage bis zu 2 Tagen bei Anmeldung von 2 - 5 Teilnehmern
- Durchführung als Präsenzseminar oder auch als Live Seminar mit Videokonferenz
Ein Seminartag entspricht der jeweils im Angebot ausgeschriebenen Zeit bzw. Stundenanzahl und enthält auch die Pausen.
Darüber hinaus willigt der/die Teilnehmer/in darin ein, dass seine/ihre personenbezogenen Daten vom Veranstalter und den bei der Veranstaltung beteiligten Unternehmen gespeichert und verarbeitet werden um den Teilnehmern/innen weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer/innen werden zu keinem Zeitpunkt an unberechtigte Dritte weitergegeben.
Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind direkt mit dem Hotel abzurechnen.
Verschwiegenheitsverpflichtung
Teilnehmer an Schulungen, Seminaren oder Coaching verpflichten sich, über Praxisfälle und Kundeninformationen, die zu Schulungszwecken genutzt werden, Sillschweigen zu wahren. Beim Verstoß gegen die Verschweigenheitserklärung können Schadensersatzforderungen die Folge sein.
Verwendung von Fotos und Videos - Verbot von Filmen oder Mitschnitt von Webinaren
Eigenes Fotografieren und Filmen ist während der Veranstaltung oder Mitschnitt z.B. auch Ton während eines Webinares, ist nicht erlaubt.
Während der Veranstaltungen und Seminaren usw. werden von den Veranstaltern und der Presse Fotos und Videos angefertigt, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit von Ebbing Unternehmensberatung und deren Partnern in Print- und Onlinemedien inklusive Social Media sowie deren Webisten verwendet. Mit der Registrierung und Teilnahme wird das Einverständnis erklärt, welches mit einer Frist bis zu 2 Wochen nach Veröffentlichung schriftlich per Post mit Einschreiben widerrufen werden kann.
Veröffentlichung von Referenzen von Beratungen, Schulungen, Vorträgen, Live-Webinaren, Inhouse-Schulungen
Der Auftraggeber und Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass seine Referenz als Referenzprojekt oder als Praxisbeispiel im Internet oder für Schulungszwecke freigegeben wird. Die Veröffentlichung der Referenz erfolgt z.B. auf den Websiten von Ebbing Unternehmensberatung oder im Social Media und Presse.
Sollten im Verlauf der Beratungs- und Schulungszeit Fotos oder Videos vom Auftraggeber angefertigt worden sein oder auch Logos zur Verfügung gestellt werden, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass diese ebenfalls im Internet s.o. veröffentlicht werden, sofern er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung des Auftrages bzw. Zustandekommen des Vertrages schriftlich per Post mit Einschreiben widersprochen hat.
Nutzung vom Cloud-Dienst Tresorit AG 9052 Niederteufen Schweiz
Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Ihre Daten, Dokumente und alle uns zur Verfügung gestellten Dokumente in der Cloud von Tresorit AG verarbeitet und gespeichert werden. Gemäß der Datenschutzexpertin Regina Mühlich (AdOrga Solutions) garantiert nach Auffassung der EU-Kommission die Schweiz einen adäquaten Datenschutz ( Art. 25 Abs. 6 der EU-Datenschutzrichtlinie) Der Unterschied zu Deutschland ist, dass in der Schweiz zusätzlich zur Auskunftspflicht auch eine Informationspflicht existiert (Art. 14 und Art. 18a DSG). Vollständige Ausführung der Expertin finden Sie hier.
Nutzung von Office 365 und Microsoft Teams
Die Auftragnehmerin bzw. Seminarleiterin arbeitet innerhalb von Schulungen und beauftragten Projektes mit Office 365 mit dem Tools Microsoft Teams. Der Auftraggeber wird sich die für Ihn bestimmten Unterlagen uploaden und selbst archivieren. Grundsätzlich sind die Unterlagen nach Leistungerbringung spätestens zu uploaden. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Unterlagen auf anderen Wegen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit der Verwendung der Microsoft Clouddienste einverstanden und hat sich über die rechtlichen Aspekte unter nachfolgendem Link informiert:https://www.microsoft.com/de-de/cloud/rechtliche-aspekte.aspx
EKS® ist ein geschütztes Warenzeichen von Malik Management St. Gallen.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz-Versicherungs-AG in 10900 Berlin abgeschlossen wurde.
Gerichtsstand
Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Unternehmensberatung Tanja Ebbing